Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein formeller Anspruch; die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt deshalb grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Eine Gehörsverletzung kann aber dann geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz dieselbe Kognition hat wie die Vorinstanz und der beschwerdeführenden Person aus der Heilung kein Nachteil erwächst. b) Die angefochtene Wiederherstellungsverfügung wurde dem Beschwerdeführer unmittelbar nach Einreichen der korrigierten Baugesuchspläne eröffnet. Weder aus dem Sachverhalt der Wiederherstellungsverfügung noch aus den Akten geht hervor, dass ihm vorgängig das rechtliche