Die Gemeinde hat in der Feststellungsverfügung vom 12. Mai 2022 wie auch im Schreiben vom 9. Juni 2022 lediglich aufgezeigt, welche Schritte sie bei Nichteinreichung der geforderten Ausführungspläne einleitet. Sie hat dabei jedoch nicht ausgeführt, wie sie bei Einreichung der Ausführungspläne weiter vorgeht. Es ist von der Gemeinde widersprüchlich, wenn sie ankündigt, bei Nichteinreichen der Ausführungspläne die Wiederherstellung zu verfügen, und dann trotz fristgerechtem Eingang der Ausführungspläne ohne Weiteres die Wiederherstellung verfügt. Ein solches Vorgehen verstösst gegen Treu und Glauben und verdient keinen Schutz. 3. Rechtliches Gehör