- Die Ausführungspläne zum obengenannten Baugesuch sind bis am Freitag, 8. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung Eriswil einzureichen. Auf den Ausführungsplänen sind alle Veränderungen zu den Baugesuchsplänen vom 29. Juli 2015 zu markieren. - […] Sollten die Ausführungspläne nicht fristgerecht eingereicht werden, sehen wir uns gehalten, rechtliche Schritte einzuleiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Bauen ohne Baubewilligung oder in Missachtung von Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften mit Busse bis zu Fr. 40'000.00 bestraft werden kann (Art. 50 Abs. 1 Baugesetz des Kantons Bern).»