Demnach wurde die Frist zur Einreichung der Ausführungspläne bis am 3. Dezember 2021 erstreckt.12 Nachdem innert dieser Frist keine Ausführungspläne bei der Gemeinde eingegangen waren, rekapitulierte diese mit Schreiben vom 21. Dezember 2021 das bisherige Vorgehen und forderte den Architekten des Beschwerdeführers erneut auf, bis am 24. Januar 2022 die geforderten Ausführungspläne einzureichen. Gleichzeitig teilte die Gemeinde mit,