b) Aus den Vorakten geht hervor, dass am 4. Juni 2021 in Anwesenheit des Beschwerdeführers die Schlusskontrolle betr. der Sanierung der bestehenden Wohnungen der Liegenschaft an der B.________ 4 in Eriswil stattfand. Ein Protokoll dieser Schlusskontrolle wurde – soweit ersichtlich – nicht erstellt. In den Akten befindet sich jedoch eine Mail von D.________ mit Bemerkungen zur Schlusskontrolle sowie diversen Fotos der Situation vor Ort.11 Mit Schreiben vom 21. Juni 2021 teilte die Gemeinde dem Architekten des Beschwerdeführers mit, es seien diverse Arbeiten zusätzlich oder anders ausgeführt worden, als in der ausgestellten Baubewilligung vom 4. November 2015 bewilligt.