Sie ist insbesondere für die Kontrolle der Bauvorhaben gemäss Bauausführung entsprechend den bewilligten Plänen und Auflagen zuständig.9 Sobald sie Kenntnis von wesentlichen baurechtswidrigen Tatbeständen erhält, leitet sie ein Wiederherstellungsverfahren ein.10 Stellt sie fest, dass ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Überschreitung einer Baubewilligung ausgeführt oder bei der Ausführung eines bewilligten Vorhabens Vorschriften missachtet wurden, so setzt die Baupolizeibehörde dem jeweiligen Grundeigentümer eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes unter Androhung der Ersatzvornahme.