5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, holte bei der Gemeinde die Vorakten und eine Vernehmlassung ein. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2022 die kostenpflichtige Beschwerdeabweisung. Sie führt aus, das Verlangen eines Projektänderungsgesuchs sei nicht unverhältnismässig, sondern eine gesetzlich vorgegebene Pflicht. Werde dieses nicht eingereicht, müsse eine Wiederherstellung erfolgen.