4. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 16. August 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 18. Juli 2022. Zur Begründung führt er insbesondere aus, die Verfügung sei vollkommen übertrieben sowie unverhältnismässig und werde von ihm nicht akzeptiert. Gleichzeitig macht er zu sämtlichen Wiederherstellungsmassnahmen Ausführungen.