1/10 BVD 120/2022/50 diverse Arbeiten festgestellt, welche zusätzlich oder anders ausgeführt wurden, als in der ausgestellten Baubewilligung vom 4. November 2015 bewilligt.4 In der Folge forderte die Vorinstanz mehrmals die Einreichung von Ausführungsplänen.5 Nachdem am 8. Juni 2022 eine Besprechung stattfand, reichte der Architekt des Beschwerdeführers am 7. Juli 2022 revidierte Ausführungspläne ein, auf denen die Korrekturen farblich markiert wurden.6