Das auf der Parzelle stehende Gebäude ist im Bauinventar als erhaltenswertes Baudenkmal verzeichnet und bildet Teil der Baugruppe A (Eriswil, Dorf). Das Baubewilligungsverfahren wurde durch das Regierungsstatthalteramt Oberaargau geführt, welches mit Gesamtbauentscheid vom 4. November 2015 die Baubewilligung erteilte.1 Mittels Selbstdeklaration Baukontrolle 1 zeigte A.________ den Baubeginn auf den 25. Oktober 2016 an.