1. Der vormalige Eigentümer der Parzelle Eriswil Grundbuchblatt Nr. F.________, A.________, reichte am 30. Juni 2015 bei der Gemeinde Eriswil ein Baugesuch ein für die Sanierung der drei bestehenden Wohnungen im südlichen, angebauten Teil der alten Mühle sowie der Isolation der Südseite des Gebäudes. Die Parzelle liegt in der Dorfzone 2-geschossig sowie im Ortsbildschutzgebiet. Das auf der Parzelle stehende Gebäude ist im Bauinventar als erhaltenswertes Baudenkmal verzeichnet und bildet Teil der Baugruppe A (Eriswil, Dorf).