2/7 BVD 120/2022/4 hat sie die Angelegenheit in Anschluss an ihren Nichteintretensentscheid an die zuständige Instanz zu überweisen.8 Eine derartige Weiterleitungspflicht besteht unter anderem dann, wenn die von der erstbefassten Behörde als zuständig erachtete Instanz die Entgegennahme verweigert hat.9