1. Mit Eingabe vom 25. Oktober 2021 reichte die A.________ AG, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________, beim Regierungsstatthalteramt Seeland eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde C.________ ein. Sie machte geltend, diese nehme ihre baupolizeilichen Pflichten im Zusammenhang mit zwei Imbissständen auf dem Marktplatz nicht genügend wahr. Das Regierungsstatthalteramt Seeland hörte die Gemeinde C.________ zur Sache an und wies sie anschliessend mit Verfügung vom 30. Dezember 2021 an, hinsichtlich der beiden Imbissstände weitere Sachverhaltsabklärungen zur Frage der Baubewilligungspflicht vorzunehmen und falls nötig, baupolizeiliche Massnahmen einzuleiten.