2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herr C.________, Einschreiben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Matten bei Interlaken, Gemeindeverwaltung, Einschreiben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor