Zudem wies sie den Beschwerdeführer auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme sowie eine Busse bei Nichtbefolgung an. Der Beschwerdeführer verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. 4. Gegen die Verfügung vom 18. Juli 2022 reichte der Beschwerdeführer am 15. August 2022 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt die ersatzlose Aufhebung der Verfügung. Die restlichen Stahlträger und Stahlständer sollten zur Weiterverwendung erhalten bleiben. Zur Begründung macht er im Wesentlichen geltend, es handle sich dabei nicht um widerrechtliche Anlagen. Sie würden weder das Ortsbild noch die vielen Besucher jeden Sommer stören.