Sollte die Gemeinde seinen Vorschlägen nicht zustimmen, erwarte er eine anfechtbare Verfügung. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 18. Juli 2022 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, die drei Stahlträger und zwei Stahlständer bis zum 30. September 2022 rückgängig zu machen, d. h. Stahlbauteile und allfällige Betonfundamente zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Der Boden sei in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und die Fläche mit einer Humusschicht zu überdecken. Zudem wies sie den Beschwerdeführer auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme sowie eine Busse bei Nichtbefolgung an.