Nr. G.________, entfernen und die Stellen soweit möglich mit Humus bedecken lassen. Es stehe ihr frei, bis 10. Juni 2022 die verlangten Massnahmen selber vorzunehmen. Die A.________ teilte der Gemeinde daraufhin mit E-Mail vom 4. Juni 2022 mit, sie habe gerade eine Firma beauftragen wollen, die restlichen Stahlträger zu entfernen. Dabei habe sie festgestellt, dass die Gemeinde gar nie die Einwilligung des Grundeigentümers eingeholt oder diesem gegenüber eine Verfügung erlassen habe. Das Wegräumen der Stahlträger könne somit nicht durchgeführt werden.