Anlässlich der Nachkontrolle vom 1. April 2022 stellte die Gemeinde fest, dass die beanstandeten Stahlelemente zwischen Station und Restaurant bzw. neben dem Tyrolienne immer noch vorhanden waren, dass kein Baugesuch eingereicht worden war und dass das Gelände nach wie vor nicht vom Abfall befreit war. Aus diesem Gründen verfügte sie am 4. April 2022 gegenüber der A.________, sie werde am 1. Juli 2022 mit der Ersatzvornahme beginnen, d. h. durch eine von ihr beauftragte Firma die drei Stahlträger, die zwei Stahlständer sowie die Stahlkonstruktion zwischen den Gebäuden 60 und 64 auf dem Grundstück Matten bei Interlaken Gbbl. Nr. G.__