Sie gab der A.________ eine Frist bis Ende März 2022 für das Räumen des gesamten Geländes von Abfall und Altlasten sowie für das Einreichen eines Baugesuchs für die Überdachung zwischen Station und Restaurant. Andernfalls seien die Stahlträger unverzüglich zu entfernen. Anlässlich der Nachkontrolle vom 1. April 2022 stellte die Gemeinde fest, dass die beanstandeten Stahlelemente zwischen Station und Restaurant bzw. neben dem Tyrolienne immer noch vorhanden waren, dass kein Baugesuch eingereicht worden war und dass das Gelände nach wie vor nicht vom Abfall befreit war.