1. Anlässlich einer Begehung am 25. Oktober 2019 stellte die Gemeinde auf den Parzellen Matten bei Interlaken Gbbl. Nrn. B.________, G.________, D.________, E.________ und F.________ verschiedene baupolizeiliche Mängel fest. Nach einer baupolizeilichen Nachkontrolle und mehrfachem Schriftenwechsel forderte die Gemeinde die A.________ mit Wiederherstellungsverfügung vom 16. Februar 2021 auf, folgende Arbeiten bis zum 30. April 2021 vollständig zu erledigen (Ziffer 1 des Dispositivs):