Wie oben bereits ausgeführt, handelt es sich bei den Stützmauern und der Terrassierung um einen Eingriff in das Gelände, der das Landschaftsbild verändert. Zudem ermöglichte die Terrassierung die zonenfremde Nutzung als Gartensitzplatz. Die Stützmauern sind auch für sich allein baubewilligungspflichtig.25 g) Zusammenfassend sind sowohl die umzäunte Gartenanlage (mit der Terrassierung und den Stützmauern als bauliche Elemente) als auch die Stützmauern für sich allein genommen baubewilligungspflichtig. Eine Baubewilligung liegt nicht vor, es besteht somit ein unrechtmässiger Zustand.