Mit der Umzäunung, der Möblierung mit Tisch(en), Holzbank, Schrank, Kompostanlage und weiteren Gerätschaften erweckt der Garten den Anschein eines Hausgartens, wie er typischerweise in der Wohnzone vorkommt. Es entsteht der Eindruck, als ob die Wohnzone weiter hinunterreichen würde, als dies tatsächlich der Fall ist. Die Gartenanlage hat räumliche Auswirkungen und verändert das Landschaftsbild. Die Umnutzung und Umgestaltung der in der Landwirtschaftszone liegenden Fläche als private Gartenanlage ist somit baubewilligungspflichtig.24