e) Auf den Fotos in den Vorakten und dem öffentlich zugänglichen Kartenmaterial ist ersichtlich, dass die Parzelle Nr. G.________ an einem regelmässig abfallenden Hang liegt, der − soweit in der Landwirtschaftszone liegend − im Wesentlichen als Wiese genutzt wird. Der untere Teil der Parzelle Nr. G.________ ist ununterscheidbarer Teil dieses Wieslands. Die Terrassierung des Geländes mittels Stützmauern hebt sich klar vom natürlichen Geländeverlauf ab. Mit der Umzäunung, der Möblierung mit Tisch(en), Holzbank, Schrank, Kompostanlage und weiteren Gerätschaften erweckt der Garten den Anschein eines Hausgartens, wie er typischerweise in der Wohnzone vorkommt.