4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet6, holte die Vorakten ein. Es führte den Schriftenwechsel durch und gab dem AGR Gelegenheit zur Stellungnahme. Das AGR äusserte sich mit Eingabe vom 31. August 2022. Die Gemeinde wies in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2022 den Vorwurf der Befangenheit zurück und verwies im Übrigen auf ihre Verfügung. Der Beschwerdegegner beantragte mit Beschwerdeantwort vom 1. September 2022, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.