4. Es werden keine baupolizeilichen Massnahmen angeordnet» 3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 10. August 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie verlangt einen Entscheid der Regierungsstatthalterin über die Baubewilligungspflicht. Sie macht insbesondere geltend, die Stützmauer sei über 1,20 m hoch und verändere das Landschaftsbild deutlich, sie sei 2 Verfahrensleitende Verfügung vom 18. Dezember 2017, Vorakten Register 6 3 Vorakten Register 6 4 Protokoll vom 15. Juni 2020 zur Einigungsverhandlung vom 5. Juni 2020, Register 6 5 Schreiben der Beschwerdeführerin vom 7. Juli 2020, Vorakten Register 6