Die Gemeinde bringt in ihrer Stellungnahme vor, die unzulässige Situation sei seit 1.5 Jahren unverändert, trotzdem sie die Beschwerdeführenden mehrfach auf die Dringlichkeit des Anliegens hingewiesen hätte. Die Beschwerdeführenden würden ihr Nichthandeln damit begründen, dass sie den Abschluss eines hängigen Strafverfahrens abwarten wollten. Die Beschwerdeführenden seien mehrfach darauf hingewiesen worden, dass hierbei kein Zusammenhang bestehe.