Die Beschwerdeführenden haben ihre Beschwerde am 8. August 2022 und damit fristgerecht innerhalb der 30-tägigen Rechtsmittelfrist eingereicht. Die Einreichung bei der unzuständigen Behörde (Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental) schadet nicht (Art. 42 Abs. 3 VRPG).