a) Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG7 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die Beschwerdeführenden sind als Adressaten durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Die Beschwerdeführenden nahmen die Verfügung vom 4. Juli 2022 am 13. Juli 2022 am Postschalter entgegen,8 sie gilt an diesem Tag als zugestellt. Die Beschwerdeführenden haben ihre Beschwerde am 8. August 2022 und damit fristgerecht innerhalb der 30-tägigen Rechtsmittelfrist eingereicht.