4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,6 führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Die Gemeinde verweist mit Stellungnahme vom 31. August 2022 auf die bisherigen Akten und betont, die unzulässige Situation sei seit 1.5 Jahren unverändert, trotzdem, dass die Beschwerdeführenden mehrfach darauf hingewiesen worden seien, wie dringend dieses Anliegen sei. Da keine Schritte seitens der