3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 8. August 2022 eine als «Einsprache gegen die Verfügung» betitelte Eingabe beim Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental ein, welches die Eingabe gestützt auf Art. 4 VRPG5 zuständigkeitshalber am 9. August 2022 an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) weiterleitete.