4.4. Die Verfügung wird aufgeschoben, wenn innert der Rechtmittelfrist (Ziffer 4.9) ein vollständiges Baugesuch eingereicht wird (Art. 46 Abs. 2 Bst. b BauG) 4.5. Die Kosten dieser Verfügung und des Verfahrens betragen Fr. 700.- und werden [den Beschwerdeführenden] auferlegt (Art. 51 BewD und Art. 40 Gebührenreglement der Gemeinde Diemtigen) 4.6. [Eröffnung] 4.7. [Eröffnung] 4.8. [Rechtmittelbelehrung] Die Beschwerdeführenden verzichteten in der Folge auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.