« 4.1. Bis am 30. August 2022 ist ein vollständiges Baugesuch für die Einstellung eines den Anforderungen des Gewässerschutzes entsprechenden Hofdüngerlagers (Mistlagerplatz und Güllegrube) bei der Gemeinde Diemtigen einzureichen. 4.2. Das bestehende Mistlager darf nur noch genutzt werden, wenn es die gewässerschutztechnischen Anforderungen erfüllt. 4.3. Wiederhandlungen gegen diese Verfügung sind strafbar nach Art. 50 BauG (Busse bis zu Fr. 40'000.-, in besonders schweren Fällen und bei Rückfall bis zu Fr. 100'000.-) bzw. nach Art. 292 Strafgesetzbuch (Busse).