Massnahmen einzureichen.3 Danach sprach die Gemeinde die Beschwerdeführenden gemäss eigenen Angaben verschiedentlich auf den Stand des Baugesuchs an (z.B. Ende Dezember 2021, am 3. Mai 2022 und 7. Juni 2022), wobei ihr immer versichert worden sei, dass die Vorbereitungen laufen und die Eingabe demnächst erfolgen würde. Anlässlich einer erneuten Gewässerschutzkontrolle durch eine akkreditierte Kontrollorganisation wurde wiederum festgestellt, dass das Mistlager zu klein ist und Mistgülle ins angrenzende Land versickert.4 2. Daraufhin erliess die Gemeinde die angefochtene Verfügung vom 4. Juli 2022 mit folgendem Inhalt: