2021 zur Präsentation einer Lösung liessen die Beschwerdeführenden ungenutzt verstreichen. An einer erneuten Besprechung vor Ort am 28. Juni 2021 nahmen zusätzlich zwei Kreisinspektoren des AWA teil. In der darauffolgenden E-Mail-Korrespondenz wurde den Beschwerdeführenden dringend empfohlen, die Situation zu beheben und ein Baugesuch mit den erforderlichen 1 Vorakten, pag. 2 f. 2 Vgl. Aktennotiz vom 9. März 2021, Vorakten, pag. 6 ff. 1/7 BVD 120/2022/47