Zufolge einer Kontrolle durch den Verein Kontrollkommission für umweltschonende und tierfreundliche Landwirtschaft (KUL) wurde im Winter 2021 festgestellt, dass die Mistplatzentwässerung nicht gemäss Vorschriften funktioniert. Dies wurde der Gemeinde vom zuständigen Kreisinspektor Grundstückentwässerung des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) mit Schreiben vom 18. Februar 2021 mitgeteilt.1 Anlässlich einer Besprechung am 9. März 2021 zwischen dem Beschwerdeführer und der Gemeinde wurde festgehalten, dass der Mistplatz zu klein dimensioniert sowie der Randabschluss nicht dicht sei und dass Mistgülle auf dem angrenzenden Terrain versickere.2 Die angesetzte Frist bis 30. April