Aufgrund der Fotos des Sitzplatzes in den Vorakten18 stellt sich indessen die Frage, ob es sich bei der Kiesaufschüttung um eine Terrainveränderung handeln könnte. Aus den Vorakten ergibt sich, dass für den Sitzplatz Terrain abgetragen wurde, um den Bereich anschliessend mit Steinen aufzufüllen. Zwar ergibt sich aus den Akten nicht, dass die Höhe der Kiesaufschüttung dokumentiert wurde. Aus den Fotos ist jedoch ersichtlich, dass die Erhöhung wohl nicht mehr als 20.00 bis 30.00 cm betragen kann. Bei einer Fläche von etwa 30.00 m2 müsste die Aufschüttung jedoch mindestens 3.00 m betragen, um das in Art. 6 Abs. 1 Bst.