Damit beträgt die Fläche ungefähr 30 m2. Gemäss der vorgenannten BSIG-Weisung gilt bei ungedeckten Gartensitzplätzen ohne Seitenwände jedoch kein Höchstmass für die Fläche, da sie sich nicht in drei, sondern nur in zwei Dimensionen ausdehnen und deshalb nicht wie ein Gebäude in Erscheinung treten. Auch für diese gilt aber, dass es sich dabei um kleine Nebenanlagen handeln muss. Der Steingarten konnte unter diesen Voraussetzungen baubewilligungsfrei erstellt werden.