f) Aus den Bildern in den Vorakten14 ist deutlich ersichtlich, dass es sich beim angelegten Steingarten um einen abgetrennten Bereich des Gartens handelt, der mit Steinen aufgefüllt wurde. Aufgrund der auf dem Kies aufgestellten Spielgeräte ist davon auszugehen, dass dieser Bereich als Spielplatz für Kleinkinder eingerichtet wurde. Der Kiesbereich reichte zunächst bis unmittelbar an den Zaun zur Nachbarparzelle heran. Mit E-Mail vom 14. März 2022 teilte der Beschwerdegegner 1 der RegioBV Westamt mit, der Steingarten sei durch den Mieter der Liegenschaft um 0.50 m zurückversetzt worden und fügte der E-Mail ein entsprechendes Bild an.15