klein gelten kann, ist einerseits eine Frage ihrer Grösse, andererseits hängt dies auch davon ab, ob und wie stark sie stört. Vorliegend handelt es sich beim Sandkasten, dem Trampolin, dem Spielhäuschen sowie dem Kindertischchen um Spielgeräte im Garten eines Einfamilienhauses. Der Bezug zu einer Hauptanlage ist gegeben. Das Häuschen mit einer Firsthöhe von 1.40 m ist weniger hoch als beispielsweise eine Rutschbahn oder ein Klettergerüst und kann somit in Bezug auf die Grösse und Nutzung mit anderen Spielgeräten gleichgestellt werden. Auch das Trampolin mit einem Durchmesser von ca. 2.00 m ist als klein zu beurteilen.