2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 21. Juli 2022 mit Ergänzung vom 27. Juli 2021 eine Eingabe betitelt als «Feststellungsverfügung ist ein No-go» bei der Regionalen Bauverwaltung Westamt (RegioBV Westamt) ein. Diese leitete das Schreiben zuständigkeitshalber an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) weiter mit dem Hinweis, auf Nachfrage beim Beschwerdeführer wünsche dieser die Weiterleitung seiner Schreiben als Beschwerde an die BVD.