Grenzabstände zum Nachbargrundstück. Weiter forderte er das Regierungsstatthalteramt auf, von Amtes wegen das «Rechtsverfahren» einzuleiten. Dieses leitete das Schreiben am 27. Juli 2021 als baupolizeiliche Anzeige an die Baupolizeibehörde der Gemeinde zur Bearbeitung und Erledigung weiter. Die Baupolizeibehörde nahm am 26. Oktober 2021 einen Augenschein vor und dokumentierte die Umgestaltungsmassnahmen.2 Mit Verfügung vom 5. Juli 2022 beurteilte die Baukommission die aufgeführte Gartenumgestaltung als baubewilligungsfrei. Die Kosten des baupolizeilichen Verfahrens gingen zu Lasten der Gemeinde.