Der Beschwerdeführer reichte am 8. Juli 2021 beim Regierungsstatthalteramt Thun ein Schreiben betitelt als «Zivilrechtliche Forderung Einhaltung Grenzabstand mit Nachbar Parzelle A.________ zu B.________» ein. Darin erklärte er u.a. mit sofortiger Wirkung «Rechtsstillstand und Verwahrung» sowie die Durchsetzung seiner gesetzlichen Rechte in der Angelegenheit 1 Vgl. Vorakten pag. 0004 1/8 BVD 120/2022/46