Werden die 84 Monate ab der frühsten Möglichkeit des Inkrafttretens des Gesamtbauentscheids gerechnet, muss die Beschwerdeführerin die bewilligten Arbeiten bis Mitte Januar 2025 abschliessen. Gemäss Stellungnahme vom 9. Februar 2022 im Baupolizeiverfahren vor der Vorinstanz geht die Beschwerdeführerin aktuell davon aus, dass die abschliessenden Ar-