f) In Ziffer 3.2 des Gesamtbauentscheids vom 14. Dezember 2017 erachtete das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die im Baugesuch von der Bauherrschaft angegebenen 84 Monate zur Realisierung des Bauvorhabens (Restabbau Kies, Wiederauffüllung, Rekultivierung) als sinnvoll und vernünftig und nahm diese verbindlich in den Gesamtbauentscheid auf – beginnend ab dessen Rechtskraft. Werden die 84 Monate ab der frühsten Möglichkeit des Inkrafttretens des Gesamtbauentscheids gerechnet, muss die Beschwerdeführerin die bewilligten Arbeiten bis Mitte Januar 2025 abschliessen.