Gemäss Fachstelle Boden sollte jedoch von der bodenkundlichen Baubegleitung sachgerecht dokumentiert werden, falls die Wetterbedingungen keine Rekultivierungsarbeiten zulassen würden. Das werde als Auflage in die Verfügung aufgenommen, ebenso wie die periodische Information über den Stand der Rekultivierung der Fachstelle Boden durch die Beschwerdeführerin. Die Fachstelle Boden sei zudem auch rechtzeitig zur Schlussabnahme einzuladen.