Die Abweichung sei jedoch im Vergleich zur Gesamtdauer der Rekultivierungsarbeiten von 84 Monaten nur geringfügig, was gegen allfällige Wiederherstellungsmassnahmen spreche. Weiter wären Wiederherstellungsmassnahmen auch nicht im öffentlichen Interesse, da die Verzögerungen auf Niederschläge und die Bodenfeuchtigkeit zurückzuführen seien und eine Beschleunigung der Rekultivierungsmassnahmen zu schlechterer Qualität der Fruchtfolgefläche führen würde. Laut Fachstelle sei das exakte Einhalten des Terminplans weniger wichtig als das saubere und fachmännische Ausführen der Rekultivierung. Es werde daher auf den Erlass von Wiederherstellungsmassnahmen verzichtet.