Die Beschwerdeführerin halte sich an alle Verpflichtungen bezüglich Abbau-, Wiederaufbau- und Rekultivierungsarbeiten sowie bezüglich Meldungsund Dokumentationspflichten. Die Rekultivierung und Wiederauffüllung werde zudem unter anderen von der Begleitgruppe Kiesabbau mit Vertretern der betroffenen Gemeinwesen und Behörden überwacht, welche mit der Qualität und dem Fortschritt der Arbeiten jeweils zufrieden gewesen seien und keine Beschleunigungsmassnahmen als nötig erachtet hätten. Auch die Rapportie-