5. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 26. Juli 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: «1. Die Dispositivziffern 2 bis und mit 5 der Verfügung der Einwohnergemeinde D.________ vom 24. Juni 2022 seien vollständig aufzuheben. 2. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1083.50 seien vollumfänglich und unter solidarischer Haftung der Beschwerdegegnerin 1 und dem Beschwerdegegner 2 aufzuerlegen. Eventualiter sei vom Erheben von vorinstanzlichen Verfahrenskosten abzusehen, subeventualiter seien diese dem Gemeinwesen aufzuerlegen.»