«1. Auf allfällige Wiederherstellungsmassnahmen zur Beschleunigung der Rekultivierung wird vorläufig verzichtet. 2. Die C.________ wird verpflichtet, von der bodenkundlichen Baubegleitung sachgerecht dokumentieren zulassen, falls die Wetterbedingungen keine Rekultivierungsarbeiten zulassen. 3. Die C.________ wird verpflichtet, die Fachstelle Boden periodisch über den Stand der Rekultivierung zu informieren. 4. Die C.________ wird verpflichtet, die Fachstelle Boden rechtzeitig für die Schlussabnahme einzuladen. 5. Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1083.50 werden der C.________ zur Bezahlung auferlegt. Die Rechnung erfolgt mit separater Post.»