6. Um die weiteren Arbeiten zu überprüfen ist die Fachstelle Boden periodisch über den Stand der Rekultivierung zu informieren und die Fachstelle Boden ist für die Schlussabnahme der Rekultivierung Flächen zeitlich einzuladen.» 4. Mit Verfügung vom 24. Juni 2022 schloss die Vorinstanz das baupolizeiliche Verfahren ab und erlies folgendes Dispositiv: